Paketversand innerhalb der EU - Lettland - Einfuhr- und Zollvorschriften
ISO-Ländercode: LV
Vorbemerkung:
- Die Einfuhr zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen ist nicht erlaubt.
- Die Einfuhr von Devisen, Münzen, Banknoten, Inhaberpapieren und Reiseschecks und sonstigen Wertgegenständen ist in Postsendungen (Pakete) - einschließlich Wertsendungen - nicht zugelassen.
Paketversand - Verbotene Gegenstände:
- Alle lebenden Tiere mit Ausnahme von Bienen und Blutegeln; Knollen von Hyazinthen, Wurzelstöcke von Nelken und Chrysanthemen,
- Saatgut für Gemüsepflanzen und Saatgut in Quarantäne; radioaktive Substanzen und Stoffe;
- Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe;
- explosive und entflammbare Materialien;
- Veröffentlichungen, die die Jugend gefährden können;
- Werke, die der öffentlichen Ordnung schaden;
- unmoralische und obszöne Artikel;
- alle Arten von Waffen, ihre Bestandteile und Munition.
Es ist untersagt, pharmazeutische Produkte jeglicher Art in internationale Postsendungen einzulegen, die an in Lettland wohnhafte Privatpersonen versandt werden.
Paketversand - bedingt zugelassene Gegenstände:
Nahrungsmittel tierischen Ursprungs (mit Ausnahme von Konserven) sind zur Einfuhr zugelassen, wenn ihnen eine Bescheinigung einer Veterinärdienststelle beigefügt wird.
- Rohe Produkte aus der Tierwelt sind verboten.
- Pharmazeutische Produkte dürfen nur an einen Hersteller pharmazeutischer Produkte, einen Großhändler für medizinische Produkte oder einen zugelassenen Vertreter des ausländischen Arzneimittelproduzenten in Lettland versandt werden.
- An solche Unternehmen gerichtete Sendungen müssen eine vom Arzneimittelproduzenten ausgestellte Qualitätsbescheinigung und Dokumente beigefügt werden, die folgende Informationen enthalten:
- Freigabedatum des Arzneimittels;
- Name und Präsentation des Arzneimittels sowie eine Garantiebescheinigung hier
- Fabrikationsnummer und Menge eines jeden Arzneimittels;
- Informationen über den Arzneimittellieferanten (Absender) (Name und Anschrift);
- Informationen über den Arzneimittelhersteller;
- Herkunftsland des Arzneimittels;
- vorgesehener Empfänger des Arzneimittels;
- Verkaufspreis für das Arzneimittel, den der Empfänger zu zahlen hat;
- Registriernummer des Arzneimittels (von der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln).
Sonstiges:
Was muss beim Paketversand nach Estland beachtet werden,
Produkte aus der Pflanzenwelt sind zur Einfuhr zugelassen, wenn ihnen ein Pflanzenschutzzeugnis beigefügt ist.
Begleitpapiere beim Paketversand:
- Zollinhaltserklärung(en): Entfällt.
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