Paketversand Kasachstan
Paketversand - Paketzustellung - Paketversand per Luftpost

 

 

 

Paketversand Kasachstan Einfuhr- und Zollvorschriften
 

ISO-Ländercode: KZ

Vorbemerkung:

  • Die Einfuhr von Münzen, Banknoten, Kreditbriefen oder Inhaberpapieren, Schecks,
  • verarbeiteten oder unverarbeiteten Edelmetallen, Edelsteinen,
  • Juwelen und anderen Wertgegenständen
  • der ausländischen Währungen ist in Postsendungen nicht zugelassen.

Die Einfuhr zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen ist nicht zugelassen.

Paketversand - Verbotene Gegenstände:

  • Militärische Waffen, Schusswaffen und Stichwaffen für den zivilen Gebrauch, Munition, besondere technische Vorrichtungen für die Doppelnutzung (zivil und militärisch) sowie Teile und Zubehör hiervon;
  • Nuklearmaterial und -ausstattungen; radioaktives Material,
  • Brennstoffe und ätzende Materialien; Sprengstoffe und explosive oder entflammbare Substanzen, pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerke usw.) und andere gefährliche Materialien;
  • Betäubungsmittel,
  • psychotrope Substanzen und deren Vorprodukte;
  • Gifte, tierische Giftstoffe;
  • lebende Tiere, mit Ausnahme von Bienen, Blutegel und Seidenraupen;
  • seltene tierische und pflanzliche Produkte und gefährdete Tiere und Pflanzen;
  • verderbliche Lebensmittel;
  • Veröffentlichungen, Drucksachen, audiovisuelles Material aus Plastik (Videos usw.) mit Propaganda gegen das politische Regime und die die Integrität und Sicherheit des Staates bedrohen oder dessen Autorität untergraben könnten; Material, das Krieg, Grausamkeit, Gewalt, soziale, rassische, nationale, religiöse, genetische oder kastenbedingte Überlegenheit fördert oder jegliches andere unmoralische Material (Pornografie);
  • Gegenstände, die durch ihre Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Postbeschäftigten darstellen können oder andere Postsendungen (Pakete) oder Anlagen der Post verunreinigen oder beschädigen könnten;
  • ausländische Währung;

Paketversand von bedingt zugelassenen Gegenständen:

  • Tiere,
  • Produkte tierischen Ursprungs;
  • Pflanzen, Produkte pflanzlichen Ursprungs;
  • Kunstwerke, Antiquitäten, sonstige Wertgegenstände (künstlerische, historische, wissenschaftliche oder sonstige);
  • Graburnen, welche die Asche von Verstorbenen enthalten;
  • Funk- und Hochfrequenzgeräte und -anlagen; bespielte Bild- und Tonträger (Disketten, Video, Audio).

Sonstiges:
Was beim Paketversand nach Kasachstan beachtet werden muss:

  • Die Anschrift auf Paket und Paketkarte muss mit lateinischen Buchstaben geschrieben sein. Außerdem ist eine nähere Bezeichnung des Bestimmungsorts (z. B. Gebiet, Kreis usw.) erforderlich.
  • Für die Einfuhr von Tieren und Produkten tierischen Ursprungs wird die Genehmigung der tierärztlichen Kontrollorgane Kasachstans benötigt.
  • Für die Einfuhr von Pflanzen und Produkten pflanzlichen Ursprungs wird die Genehmigung der für die Überwachung des Pflanzenschutzes zuständigen Organe Kasachstans benötigt.
  • Für die Einfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten und sonstigen Wertgegenständen (künstlerische, historische, wissenschaftliche und sonstige) wird die Genehmigung des Ministeriums für Kultur Kasachstans benötigt.
  • Für die Einfuhr von Graburnen, welche die Asche von Verstorbenen enthalten, wird die Bescheinigung einer lokalen Behörde, die bestätigt, dass die Urnen keine fremden Gegenstände enthalten, benötigt.
  • Für die Einfuhr von Funk- und Hochfrequenzgeräten und -anlagen wird die Genehmigung des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation Kasachstans benötigt.
  • Bei der Einfuhr bespielter Bild- und Tonträger (Disketten, Video, Audio) sind Informationen über die Art des Computers und des Betriebssystems, mit dem die Aufnahmen gemacht wurden, mitzuliefern.
  • Postsendungen (Pakete), die von Privatpersonen nach Kasachstan geschickt werden und Waren enthalten, die nicht für kommerzielle Zwecke oder Produktionszwecke bestimmt sind, sind von Zöllen befreit, vorausgesetzt, sie wiegen nicht über 31 kg und der Gesamtwert des Sendungsinhalts überschreitet nicht den Gegenwert von 1.000 US-Dollar.

Begleitpapiere beim Paketversand:

Zollinhaltserklärung(en):
a)
Pakete: 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache.

Einfuhr- und Zollvorschriften:

  • Einfuhrbewilligung(en):
    Für bestimmte Waren erforderlich.

 

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