Paketversand Estland
Paketversand - Paketzustellung - Paketversand per Luftpost

 

Paketversand innerhalb der EU - Estland - Einfuhr- und Zollvorschriften

 

ISO-Ländercode: EE

Vorbemerkung:
Die Einfuhr zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen ist nicht zugelassen.

Das Einlegen von Banknoten jeglicher Art in Briefsendungen ist untersagt.

Paketversand - Verbotene Gegenstände:

  • Alle Pflanzen zum Pflanzen von Blumenzwiebeln, Knollen, Wurzelstöcken; Schnittblumen der Art Chrysantheme, Gerbera, Gipskraut; Helianthus spp, ohne Helianthus annus; Papaver; für Privatpersonen: Helianthus linum; für alle juristischen Personen: Solanum nostratum Dun, Solanum triflorum L., Solanum carolinense L., Solanum claegnifolium Cav.;
  • radioaktive Stoffe und radioaktive Materialien; Explosivstoffe; entflammbare Materialien; Handelsnamen und -etiketten von Privatpersonen;
  • Banknoten, ausländische Devisen oder Inhaberpapiere jeglicher Art; Reiseschecks.

Paketversand von bedingt zugelassenen Gegenständen:

  • Helianthus spp., außer Helianthus annus; Mehl und Erzeugnisse auf der Grundlage von Getreide sind für Privatpersonen zugelassen (Prüfung durch Quarantänestelle erforderlich);
  • Mehl und Erzeugnisse auf der Grundlage von Getreide sind für Privatpersonen zugelassen (Prüfung durch Quarantänestelle erforderlich); Tabakblätter (Prüfung durch Quarantänestelle erforderlich);
  • Paketversand von Tieren, Futtermittel für Tiere und Nahrungsmittel tierischen Ursprungs: Lebende Tiere, lebende Bienen und Fische dürfen eingeführt werden, wenn eine Sondergenehmigung des staatlichen Veterinäramts der estländischen Verwaltung und ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, das von der im Ursprungsland zuständigen Behörde ausgestellt wurde, vorgelegt werden können.
  • Produkte tierischen Ursprungs (einschließlich aller Arten von Fleisch und Fisch in Konserven) dürfen bei Vorlage eines von der im Ursprungsland zuständigen Behörde ausgestellten tierärztlichen Gesundheitszeugnisses eingeführt werden. Handelt es sich um eine Durchfuhr zwischen zwei Grenzen eines Landes, ist für lebende Tiere eine besondere Durchfuhrgenehmigung des staatlichen Veterinäramts der estländischen Verwaltung erforderlich.

Paketversand - Nahrungsmittel:

  • Nahrungsmittel dürfen bis zu einem Gesamtgewicht von 5 kg ohne Bescheinigung in Postpaketen nach Estland eingeführt werden, mit Ausnahme von Rohstoffen tierischen Ursprungs, von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs, die keinerlei Behandlung unterzogen wurden, von Nahrungsmittelzusätzen und von Additiven.
  • Paketversand von Pflanzen und pflanzlichen Produkten:
    Produkte, die Samen enthalten und alle Arten von Pflanzen dürfen nur mit einem von der für die Pflanzenquarantäne zuständigen Stelle des Ursprungslands ausgestellten Pflanzengesundheitszeugnis eingeführt werden.
  • Essbare Gemüse und bestimmte Wurzeln und Knollen:
    10 kg ohne Pflanzengesundheitszeugnis zugelassen. Prüfung durch Quarantänestelle erforderlich.
  • Genießbare Früchte und Nüsse, Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen:
    10 kg ohne Pflanzengesundheitszeugnis zugelassen. Prüfung durch Quarantänestelle erforderlich
  • Kaffee, Tee, Matetee und Gewürze:
    10 kg ohne Pflanzengesundheitszeugnis zugelassen. Prüfung durch Quarantänestelle erforderlich
  • Getreide:
    Für Privatpersonen: 200 g ohne Pflanzengesundheitszeugnis.
    Für alle anderen juristischen Personen: Quarantänezulassung und Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich.
  • Mühlenprodukte; Malz; Stärke und Stärkemehl; Inulin;
  • Weizengluten: Stärke und Inulin sind ohne Pflanzengesundheitszeugnis zulässig.Malz und Weizengluten: 200 g für alle juristischen Personen.

Paketversand vom Pflanzengesundheitszeugnis.

  • Paketversand von Betäubungsmitteln:
    Die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist nur möglich mit Zustimmung des estländischen Ministeriums für Wohlfahrt.

Paketversand von pharmazeutischen Produkten:

  • Gift und toxische Substanzen.
  • Stark wirkende Substanzen.
  • Hormone und Blutpräparate.
  • Neuro- und Psychopharmaka.

Einfuhr- und Zollvorschriften - Regeln  -  Paketversand von Medikamenten

  • Die Einfuhr von Medikamenten und sonstigen Produkten, die in der Medizin verwendet werden, ist nur möglich, wenn entweder das estländische Ministerium für Wohlfahrt, Abteilung Gesundheit, oder die Veterinärabteilung der estländischen Verwaltungdies vorher genehmigt haben.
  • Produkte, auf der Grundlage von Hormonen und von Blut dürfen eingeführt werden, wenn ein von der zuständigen Stelle des Ursprungslands ausgestelltes tierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden kann.

Waffen und Munition:

  • Sonderausrüstungen für Polizei und Spezialeinheiten.
  • Gaspistolen und die dazugehörigen Patronen.
  • Tränengas- und Nervengaszylinder.
  • Schneid- und Wurfwaffen.

Die Einfuhr jeglichen Kriegsmaterials, von Waffen und Munition, ist nur möglich mit Genehmigung der obersten estländischen Polizeiverwaltung.

Anschriften der estländischen Genehmigungsbehörden:

Estländisches Ministerium für Wohlfahrt
Abteilung Gesundheit

EV Sotsiaalministeeriumi Tervishoiuosakond

Adresse:

Gonsiori 29
EE-0134 TALLINN
ESTLAND

Nationale estländische Polizeibehörde
Adresse:

Riigi Politseiamet
Pagari 1
EE-0102 TALLINN
ESTLAND

Estländisches staatliches Veterinäramt
Adresse:

Riigi Veterinaaramet
Väike Paala 3
EE-0014 TALLINN
ESTLAND

Estländisches Büro zur Quarantäneüberwachung
Adresse:

EV Taimekarantiini piiriinspektsioon
Lai 11
EE-0001 TALLINN
ESTLAND

Sonstiges:
Was
beim Paketversand nach Estland beachtet werden muss:

  • Alkoholische Getränke dürfen in Postsendungen nur an eine juristische Person, die für die Einfuhr von Alkohol lizenziert sind, versandt werden.
  • Tabakwaren dürfen in Postsendungen nur an einen in einem Handelsregister eingetragen Händler, der für die Einfuhr von Tabakwaren lizenziert ist, versandt werden.

Begleitpapiere beim Paketversand:

  • Zollinhaltserklärung(en) - Entfällt.
  • Einfuhrbewilligung(en) - Für bestimmte Waren erforderlich.

 

 

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