Paketversand Moldova
Paketversand - Paketzustellung - Paketversand per Luftpost

 

Paketversand Moldawien ( Republik Moldau) - Einfuhr- und Zollvorschriften

ISO-Ländercode: MD


Vorbemerkung:
Die Einfuhr von in Umlauf befindlichen Banknoten, Inhaberpapieren jeglicher Art (Schecks) oder ausländischen Währungen ist in Postsendungen nicht zugelassen.

Bei Verlust oder Beschädigung solcher Sendungen wird jegliche Haftung abgelehnt.
Die Einfuhr zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen ist nicht zugelassen.

Paketversand - Verbotene Gegenstände:

  • Alle lebenden Tiere, mit Ausnahme von Bienen und Blutegeln;
  • lebende Pflanzen, Pfropfreiser und Setzlinge; Kartoffeln; andere von Parasiten befallene und für Kulturpflanzen schädlich befundenes Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und genießbare Knollen; frische Orangen, alle Getreidesorten;
  • Tabak in nichtfermentierten Blättern;
  • radioaktive Materialien; als brennbar oder gefährlich geltende
    Materialien;
  • jugendgefährdende Veröffentlichungen; Arbeiten, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen; obszöne oder unmoralische Artikel.
  • Die Einfuhr von Fleisch und genießbaren Innereien,
  • Fischen und Krustentieren, Weichtieren und sonstigen wirbellosen
    Wassertieren,
  • Molkereiprodukten;
  • Vogeleiern;
  • Naturhonig sowie anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs;
  • Frischobst;
  • Ölsamen und ölhaltigen Fürchten, verschiedenen Samen und Früchten;
  • Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter;
  • Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Tieren ist besonders geregelt.

Paketversand von bedingt zugelassenen Gegenständen:

  • Bienen und Blutegel;
  • Gemüse, Zwiebel, Knoblauch;
  • Frischobst;
  • alle Getreidesorten;
  • Betäubungsmittel; Opium;
  • tierische Fette und Öle;
  • Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost; Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert; andere gegorene Getränke wie z.B. Apfelwein, Birnenwein oder Met (Honigwein) sowie Mischungen gegorener Getränke;
  • Zigarren, Zigaretten;
  • Wertpakete, die Morphium, Kokain oder sonstige Betäubungsmittel enthalten;

Paketversand  - medizinische Erzeugnisse

  • tierische oder menschliche Seren; Medikamente für human- oder
    tiermedizinische Zwecke; mikrobische Impfstoffe; Toxine; Kulturen von Mikroorganismen, die zu forschungs-, human- oder tiermedizinischen Zwecken eingesetzt werden und vergleichbare biologische Erzeugnisse; Zahnpasta und medizinische Seife,
  • alle Erzeugnisse, die angeblich entweder Eigenschaften zur Heilung oder Vermeidung von menschlichen Krankheiten oder besondere therapeutische oder diätetische Eigenschaften aufweisen, einschließlich solchen, die mindestens 3% Menthol bzw. 5% Mentholkampfer enthalten;
  • Spritzen und Nadeln für medizinische Zwecke; Verhütungsmittel;
  • als brennbar oder gefährlich geltende Materialien benötigen eine vom Innenminister (Minister of the Interior) ausgestellte Genehmigung;
  • chemische Zündhölzer;
  • Banknoten, Devisen,
  • Inhaberpapiere dürfen nur in Wertbriefen oder Wertpaketen versandt werden, sofern sie in den Zollinhaltserklärungen aufgeführt werden;
  • Perlen oder Zuchtperlen,
  • Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle,
    Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Phantasieschmuck;
  • Münzen;
  • Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör.

Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:

Tiere, Teile von Tieren, Waren tierischen Ursprungs:
Für weitere Einzelheiten über die Bestimmungen in diesem Bereich wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Landwirtschaft und Nahrungsmittel (Ministry of Agriculture and Food, bd Stefan cel Mare 162).

Bienen, Honig, Wachs und Imkereiprodukte:
Bienen können auf Vorlage eines von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes ausgestellten tierärztlichen Zeugnisses eingeführt werden. Naturhonig kann nach Durchführung einer Gesundheitsprüfung von einem Tierarztprüfer in einem befugten
Zollamt eingeführt werden. Sendungen von bis zu 2 kg Naturhonig in Postpaketen ohne kommerziellen Wert sind von diesen Gesundheitsformalitäten ausgenommen.


Blutegel müssen sorgfältig in vorschriftsmäßigen Behältnissen verpackt werden.
I. Produkte tierischen Ursprungs, die für den Verzehr durch den Menschen oder zur Viehzucht verwendet werden.
- Die Einfuhr solcher Erzeugnisse ist zulässig, sofern die gültigen Hygienevorschriften eingehalten werden, d.h.:
- zufrieden stellende Hygieneprüfung durch einen tierärztlichen Gutachter in einem befugten Zollamt und Bescheinigung durch ein Gesundheitszeugnis.
- Vorlage eines von den zuständigen Behörden des Herkunftslandes ausgestellten tierärztlichen Zeugnisses sowie eines Qualitätszeugnisses.

Paketversand von Pflanzen und pflanzlichen Produkten:

Diese Erzeugnisse müssen bei der Einfuhr von einem Pflanzenschutzbeauftragten untersucht werden und ihnen muss ein im Herkunftsland ausgestelltes Pflanzengesundheitszeugnis beiliegen.
Sonderfälle
Besondere Bestimmungen hinsichtlich der Verhütung einer Einfuhr der nachfolgend aufgeführten Krankheiten und Parasiten (z.B.: Erwinia amylovara, Troquoderma granatium EV, Ceratitis Capitata Wied) führen zu einem Einfuhrverbot bestimmter
Erzeugnisse aus den betreffenden Ländern durch Anwendung strengerer Maßnahmen. Die Einfuhr von Herbarien ist untersagt.


Pflanzenschutzmittel zur landwirtschaftlichen Nutzung:
Diese Erzeugnisse dürfen nur eingeführt werden, wenn sie zu Forschungszwecken und zum Austausch zwischen den
wissenschaftlichen Einrichtungen vorgesehen sind. Die Vorlage von Pflanzengesundheitszeugnissen ist erforderlich.
Getränke, Alkoholika:

  • Bis zu 2 Liter Wein und bis zu 1 Liter Spirituosen dürfen pro Paket eingeführt werden.
  • Tabakwaren und Tabakersatzerzeugnisse:
    Privatpersonen dürfen bis zu 200 Zigaretten oder Zigarren pro Paket einführen, ohne zollabgabepflichtig zu werden.
  • Paketversand -  Betäubungsmittel:
    Die Einfuhr von Betäubungsmitteln, Zubereitungen und Betäubungsmittel enthaltenden pharmazeutischen Besonderheiten bedarf einer vom Gesundheitsministerium, Abteilung pharmazeutische und medizinische Einrichtungen (Pharmaceutical and Medical Equipment Department of the Ministry of Health) erteilten Genehmigung. Weitere Informationen über diese Vorschrift erhalten Sie von dem vorstehenden Ministerium.

Adresse:
277028 CHISINAU,
Hincesti Street 1,
REPUBLIC OF MOLDOVA;

Paketversand - Pharmazeutische Produkte:

  • Medikamente und andere zur medizinischen Behandlung eingesetzte Erzeugnisse. Die Einfuhr von Medikamenten und anderen zur medizinischen Behandlung eingesetzten Erzeugnissen bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Gesundheitsministerium (Ministry of Health, Pharmaceutical and Medical Equipment Department):

    277028 CHISINAU, Hincesti Street 1, REPUBLIK MOLDAWIEN),

    oder des Ministeriums für Landwirtschaft und Nahrungsmittel (Ministry of Agriculture and Food; Veterinary Service:

Adresse:
277012 CHISINAU
bd Stefan cel Mare 162
REPUBLIC OF MOLDOVA;

Was muss noch  beim Paketversand nach Moldawien beachtet werden

  • Verhütungsmittel, außer Medikamenten und Kondomen dürfen nur von Unternehmen oder Organisationen eingeführt werden, die vom Gesundheitsministerium (Ministry of Health) vorher genehmigt wurden.
    Als Medikamente geltende Verhütungsmittel unterliegen den Bestimmungen für Medikamente (siehe vorstehenden Absatz).
  • Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine und -metalle, Erzeugnisse aus diesen Materialien,
  • Modeschmuck:
    Diese Artikel dürfen in Wertpaketen eingeführt werden, sofern sie ordnungsgemäß in den Zollinhaltserklärungen angegeben werden.
  • Kriegsgerät:
    Die Einfuhr von Kriegsmaterial, Schießpulver und Explosivstoffen bedarf der Vorlage einer Genehmigung durch das Innenministerium (Ministry of the Interior).
  • Jagd- und Sportgewehre erfordern eine Genehmigung durch das Innenministerium (Ministry of the Interior);
  • andere Waffen müssen vom Verteidigungsministerium (Ministry of Defence) genehmigt werden.

Begleitpapiere beim Paketversand:

Zollinhaltserklärung(en):
 Pakete:
3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in französischer, rumänischer oder russischer Sprache.
  Briefe mit Wareninhalt und Päkchen:
- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in französischer, rumänischer oder russischer Sprache;
wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:
- 3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in französischer, rumänischer oder russischer Sprache.
Rechnung(en):
Ist eine Postsendung kommerzieller Art, so muss dieser Sendung zusammen mit der Zollinhaltserklärung eine Handelsrechnung beiliegen.

Wichtige Informationen beim Paketversand nach Moldawien:
Alle nach Moldawien eingeführten Waren sind zu verzollen und die Zollinhaltserklärungen sind sorgfältig und genau auszufüllen.
Alle mit falschen Zollinhaltserklärungen empfangenen Postsendungen werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. 

 

 

Der Zollwert und die Sendungskosten  zusammen dürfen die Grenze von 200€ nicht überschreiten. Sonst wird der Überbetrag vom Empfänger eingezogen.
 

Flugtickets

FLUGTICKETS

KURORTEN

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0511-730166

 

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