Paketversand Ukraine
Paketversand - Paketzustellung - Paketversand per Luftpost

 

 

Paketversand Ukraine Einfuhr- und Zollvorschriften

 

ISO-Ländercode: UA

Vorbemerkung:
Wegen der umfangreichen und detaillierten Einfuhrvorschriften wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit des Versandes zu vergewissern.
Die Einfuhr zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen ist nicht zugelassen.
Die Einfuhr von Geld oder sonstigen Wertgegenständen wie, Münzen, Banknoten, Lotteriescheine der Ukraine, Zahlungspapiere, Wertpapiere oder andere Wertsache, Pässe, Ausweise und Arbeitsbücher ist in Postsendungen, einschließlich EMS ( Express Mail Service)-Sendungen verboten.
Die Einfuhr von in Umlauf befindlichen Banknoten, Inhaberpapieren jeglicher Art (Schecks) oder ausländischen Währungen ist in gewöhnlichen und Wertpaketen nicht erlaubt.
Mobiltelefone dürfen nur in Einschreib- oder Wertsendungen in die Ukraine gesandt werden.

Verbotene Gegenstände:
Alle lebenden Tiere außer Bienen, Blutegeln und Seidenraupen sowie Parasiten und Vertilgern gefährlicher Insekten, die für die Forschung bestimmt sind und zwischen amtlich anerkannten Institutionen ausgetauscht werden;
alle Fleischarten, alle Arten von Innereien;
alle Arten von Fischen und Krustentieren, Mollusken und sonstigen wirbellosen Wassertieren; Molkereiprodukte; Vogeleier;
Naturhonig; sonstige Produkte tierischen Ursprungs;
lebende Pflanzen und Zwiebeln, die von die Ernte gefährdenden Parasiten befallen sind;
Pfropfreiser und Weinreben, Wurzelstöcke und sonstige Teile von Pflanzen, die in der Erde wachsen;
Samen von Zierpflanzen und von blühenden Pflanzen; Saat- und Speisekartoffeln; sonstiges genießbares Gemüse und Wurzeln sowie Knollen, die von die Ernte gefährdenden Parasiten befallen sind; frisches Obst und frische Beeren; alle Grasarten einschließlich Reis; Baumwollsamen; Samen, die mit Futtergräsern vermischt oder für die Saat unbrauchbar sind, Stroh, Kombinationsfutter, Schweinefutter, Weinpresse und Verpackungsmittel; Samen für die Saat, die von die Ernte gefährdenden Parasiten befallen sind; Bohnensamen;
rohe Tierprodukte, Fett und Wachs; Fische, Mollusken und sonstige wirbellose Wassertiere in zubereitetem Zustand: gepökeltes und geräuchertes Fleisch sowie Fleischkonserven, Speck, Fischkonserven; Erde;

Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe (einschließlich Arzneimittel, die derartige Stoffe enthalten); radioaktive Stoffe; Farbstoffe;

Pulver und Explosivstoffe; Sprengzünder; Quecksilberfulminat kapseln; Raketen; Streichhölzer; entflammbare Stoffe;

Fotografien, Filme, Filmmaterial, Negative, Videoaufzeichnungen und Magnetdatenträger für Computer, die gegen das Verfassungssystem verstoßen und die die territoriale Integrität des Landes verletzen, die Krieg, Gewalt, Rassenhass, Volkshass oder religiösen Hass propagieren oder die versuchen, die Menschenrechte zu verletzen und die Freiheit einzuschränken;

Zelluloseabfall und Staub; Zelluloid in Röhren- und in Stangenform;
Sauger ohne Aufschrift „Reines Gummi“ oder ohne die Angabe der Registriernummer und des Herstellungsortes;

Rohstoffe tierischen Ursprungs: unbearbeitete Felle, Rauchwaren, Tierhaare, Knochen, Hufe, Hörner,
Gedärme, Daunen, Federn, getrocknetes Blut, endokrine Stoffe,

Publikationen, die sich auf die Jugend negativ auswirken, sowie Publikationen anstößiger oder unsittlicher Art; Werke, deren Inhalt gegen die soziale Ordnung verstößt, die dem Verfassungssystem Schaden zufügen, die die territoriale Integrität des Landes verletzen, die Krieg, Gewalt, Rassenhass, Volkshass oder religiösen Hass propagieren oder die versuchen, die Menschenrechte zu verletzen und die Freiheit einzuschränken; zwischen 1933 und 1945 in Deutschland produzierte Druckerzeugnisse sowie Gegenstände mit Darstellungen faschistischer Symbole oder obszöner Art;

Banknoten, Scheidemünzen, Inhaberpapiere; Postwertzeichen; Münzen;
alle Waffenarten (einschließlich blanker Waffen, Jagd- und Kleinwaffen);

Butangasfeuerzeuge.

Seit dem 30.03.2001 ist die Einfuhr von Rohstoffen, Produkten und Fertignahrungsmitteln tierischen Ursprungs verboten.
Seit dem 01.01.2004 ist der Versand von Gegenständen mit kulturellem Wert (Kunstgegenstände, Sammlerstücke und Antiquitäten) in Pakete verboten.
Mengen von mehr als 20 CD-ROM sind in Postsendungen verboten.


Für den Paketversand - Bedingt zugelassene Gegenstände:

Bienen, Honig und landwirtschaftliche Produkte:
Bienen, die für die Forschung bestimmt sind und zwischen amtlich anerkannten Institutionen ausgetauscht werden, müssen vom Veterinäramt untersucht werden.
Seidenraupen, Parasiten und Vertilger schädlicher Insekten, die für die Erforschung dieser Insekten bestimmt sind und zwischen amtlich anerkannten Institutionen ausgetauscht werden, müssen vom Quarantänedienst untersucht werden. Gemäß der Entscheidung der Kontrollstellen werden die Postsendungen entweder den Empfängern zugestellt oder den Absendern zurückgesandt oder aber vernichtet.
Einfuhr- und Zollvorschriften
Blutegel:
Blutegel müssen sich in Moor Erde in einem sorgfältig verschlossenen Leinensack befinden, der in eine andere Verpackung (Kasten oder Korb) eingelegt wird, die mit Heu oder Stroh gefüllt ist.
Tierische Lebensmittel und Lebensmittel tierischen Ursprungs, die für den menschlichen Verzehr oder als Futter für
Haustiere bestimmt sind:

Die Einfuhr von Tier- und Fischprodukten darf von der staatlichen Veterinärkontrollstelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung genehmigt werden.
Genießbare Gemüse, Pflanzen, Gräser, Wurzeln und Knollen:
Die Einfuhr von Saatkartoffeln, Gräsern und sonstigen Pflanzen, die für die Reproduktion bestimmt sind, darf vom Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung der Ukraine genehmigt werden und den eingeführten Waren ist ein Pflanzengesundheitszeugnis beizufügen.
Obst und Zitrusfrüchte:
Die Einfuhr von frischem Obst und Zitrusfrüchten in die Ukraine darf vom Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung der Ukraine genehmigt werden und den eingeführten Waren ist ein Pflanzengesundheitszeugnis beizufügen.
Samen:
Die Einfuhr von Samen (einschließlich Samen von Dicken Bohnen) darf mit Genehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung der Ukraine erfolgen.
Pflanzenschutzmittel für die Landwirtschaft:
Die Einfuhr von Mitteln zur Bekämpfung von landwirtschaftlichen Parasiten darf vom Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung der Ukraine genehmigt werden.
Getränke, alkoholische Flüssigkeiten:
Die Einfuhr von Alkohol ist wie folgt, gesetzlich geregelt:
- für Wein: 2 Liter;
- für destillierte geistige Produkte: 1 Liter.
Tabakwaren:
Die Einfuhr von Tabak ist wie folgt gesetzlich geregelt:
- 200 Zigaretten oder 200 g dieses Produkts.
Betäubungsmittel:
Bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln, pharmazeutischen Präparaten und Betäubungsmittel enthaltenden Medikamenten ist eine vorherige Genehmigung des Ministeriums der öffentlichen Gesundheit der Ukraine vorzulegen.
Medikamente:
Medizinische Produktion: Sera für Tiere und Menschen; Medikamente für die Behandlung von Tieren und Menschen, Impfstoffe auf der Basis von Mikroben, Kulturen von Mikroorganismen für die Forschung in der Medizin und der Veterinärmedizin sowie in der Produktion von diagnostischen Stoffen einschließlich Plasmiden, die das Ergebnis gentechnischer Veränderungen sind.
Sendungen, die Medikamente für den persönlichen Bedarf in einer für die ärztliche Behandlung notwendigen Mengen enthalten sind zulässig, wenn der Empfänger eine Genehmigung des ukrainischen Gesundheitsministeriums erhält.
Bücher, Broschüren, Zeitungen, Druckwerke:
Der in Postsendungen einschließlich EMS-Sendungen erfolgende Versand von Dokumenten wie Pässen, Ausweisen und Arbeitsbüchern sowie gestempelten oder ungestempelten Postwertzeichen ist, abgesehen vom organisierten philatelistischen Verkehr, untersagt.
Rundfunkempfänger und Mobiltelefone:
Ein tragbares Rundfunkgerät oder ein Mobiltelefon enthaltende Sendungen sind zulässige, wenn sie an natürliche Personen gerichtet sind und wenn eine diesbezügliche Genehmigung vom ukrainischen Zentrum für die Funkfrequenzverwaltung und die Aufsicht über die die Telekommunikationsdienste erteilt worden ist, das mit der Zuweisung der Funkfrequenzen und der Registrierung der amtlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit der Planung, der Herstellung und der Nutzung von
radioelektronischer Ausrüstung auf ukrainischem Territorium betraut ist.
Die Telefaxnummer dieses Zentrums: (+38 044) 450 27 65.
Urnen zur Bestattung:
Folgende Dokumente sind erforderlich:
- der Totenschein oder ein anderes Dokument, das den Tod bescheinigt und von einer befugten Stelle ausgestellt ist,
- die Bescheinigung, dass die Urne keine anderen Waren enthält, die nicht für den Import in die Ukraine zugelassen sind.
Diese Dokumente müssen von einem Konsulat oder einer diplomatischen Vertretung der Ukraine im Ausland beglaubigt sein.
Postsendungen, die das ukrainische Recht in diesem Zusammenhang verletzen, werden von den Zollbehörden als nicht zugelassene Waren betrachtet und an das Einlieferungsland zurückgesandt.
Einfuhr- und Zollvorschriften
Für die Einfuhr folgender Waren wird eine Genehmigung benötigt:
- Besondere Waffen und Technologien.
- Kommunikationsmittel und Arzneimittel.
- Lebensmittelerzeugnisse.
- Alkohol und Tabakerzeugnissen.

Sonstiges:
Was beim Paketversand nach Estland beachtet werden muss:

Die Anschrift auf Paket und Paketkarte muss mit lateinischen Buchstaben geschrieben sein. Außerdem ist eine nähere Bezeichnung des Bestimmungsorts (z. B. Gebiet, Kreis usw.) erforderlich.
Verzollungen von an Privatpersonen gerichteten Kleinsendungen:
a) Verzollung auf dem Dienstwege
Die Zollverwaltung ist befugt, für an Privatpersonen gerichtete Kleinsendungen eine pauschalierte Zollabgabe zu erheben, wenn
diese Sendungen
1. einen „einmaligen Charakter“ aufweisen;
2. Gegenstände für den persönlichen Bedarf des Empfängers enthalten und wenn die Beschaffenheit und die Menge dieser Gegenstände in kommerzieller Hinsicht keine Schwierigkeiten verursachen;

Begleitpapiere:
Zollinhaltserklärung(en):
Pakete:
2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder russischer Sprache.

Einfuhrbewilligung(en):
Für die Einfuhr bestimmter Waren kann ein Außenhandels-Kontrolldokument verlangt werden, z.B. eine Einfuhrgenehmigung oder eine Einfuhrerklärung, und zwar entweder mit einem Stempel versehen oder nicht.

 

 

Flugtickets

FLUGTICKETS

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