Verbote und Beschränkungen im Postverkehr
Bestimmungen im Postverkehr
Auszug aus AGB der Ost Express Courier GmbH
Bedingungen des Paketversands und Paketzustellung
Ost Express Courier GmbH sind nicht berechtigt, Beförderungsverträge über solche Pakete zu schließen:
1. Pakete, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot, insbesondere gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen des Einlieferungs-, Durchgangs- oder Bestimmungslandes verstoßen oder besondere Einrichtungen (z.B. für temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;
hierzu gehören auch Pakete bzw. Güter, deren Beförderung nach den Verträgen des Weltpostvereins nicht zugelassen ist;
2. Pakete, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;
3. Pakete, die lebende Tiere, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten;
4. Pakete, die Betäubungsmittel oder berauschende Mittel enthalten;
5. Pakete, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt; ausgeschlossen sind auch alle gemäß den jeweils gültigen IATA- und ICAO-Gefahrgutvorschriften nicht uneingeschränkt zugelassenen Güter;
6. Pakete mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 2.500,– EURO; die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 6 bleiben von dieser Wertgrenze unberührt.
7. Pakete, die Geld, Edelmetalle, Scheck-, Kreditkarten, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von mehr als 500,- EURO pro Paket enthalten, sofern gemäß den Länderinformationen keine noch niedrigeren Wertgrenzen für diese Güter vorgesehen sind. Bestimmte besonders wertvolle Güter dürfen – innerhalb der dafür zulässigen Wertgrenzen gemäß Satz 1 bzw. Nr. 6 – nur als Paket mit dem Service Wert International versandt werden.
Entspricht ein Paket hinsichtlich seiner Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht, Inhalt usw.), in diesem Fall die Annahme des Pakets kann verweigert werden.
3 Rechte, Pflichten und Obliegenheiten des Absenders
(1) Weisungen des Absenders, mit den Paketen in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der in den Service- Informationen festgelegten Form erfolgen (Vorausverfügungen). Der Absender hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er der Ost Express Courier GmbH bzw. dem von ihr beauftragten Unternehmen nach Übergabe/Übernahme der Pakete erteilt.
(2) Eine Kündigung durch den Absender nach Übergang der Pakete in die Obhut der Ost Express Courier GmbH ist ausgeschlossen.
(3) Dem Absender obliegt es, ein Produkt der Ost Express Courier GmbH oder der von ihr mit dem Transport beauftragten Unternehmen mit der Haftung zu wählen, die seinen Schadenbei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung der Ost Express Courier GmbH oder der von ihr mit dem Transport beauftragten Unternehmen am ehesten deckt.
(4) Der Absender hat die Pakete ausreichend zu kennzeichnen, wobei die äußere Verpackung mit Ausnahme der Verpackung von Wertpaketen keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes zulassen darf. Er hat sie so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und dass auch der Ost Express Courier GmbH und Dritten keine Schäden entstehen.
(5) Der Absender hat die Aus- und Einfuhrbestimmungen sowie die Zollvorschriften des Abgangs-, Durchgangs- und Bestimmungslandes einzuhalten. Der Absender hat die erforderlichen Begleitpapiere (Zollinhaltserklärung, Ausfuhrgenehmigungen usw.) vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und den Paketen beizufügen. Die Ost Express Courier GmbH übernimmt für den Inhalt der Sendungen und dieser Papiere keinerlei Verantwortung. Der Absender trägt vielmehr die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem – auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB – unzulässigen Güterversand in das Ausland und Verstößen gegen solche Vorschriften resultieren.
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