Paketversand Russland
Paketversand - Paketzustellung - Paketversand per Luftpost

 

Paketversand Russische Föderation - Einfuhr- und Zollvorschriften
 

ISO-Ländercode: RU

Vorbemerkung:
Wegen der umfangreichen und detaillierten Einfuhrvorschriften wird empfohlen, sich vor der Absendung der Ware über die Zulässigkeit des Versandes zu informieren.
Die Einfuhr von in Umlauf befindlichen Banknoten, Inhaberpapieren jeglicher Art (Schecks) oder ausländischen Währungen ist in Postsendungen nicht zugelassen. Die Einfuhr zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen ist nicht zugelassen.

Paketversand - Verbotene Gegenstände:

  • Alle lebenden Tiere außer Bienen und Blutegeln sowie Parasiten und Insektenvertilgern; rohe Produkte tierischen Ursprungs.
  • Würste aus häuslicher Produktion Fische, Milch von Fischen, Bruteier, Laich für die Fischzucht, Reptilien, Insekten (lebende, ausgestopfte oder deren Teile);
  • Milch, Molkereiprodukte;
  • Vogeleier;
  • Naturhonig;
  • Samen, Pflanzen und sonstige Pflanzenprodukte unter Quarantänekontrolle; seltene Arten wild wachsender Pflanzen, die in den Roten Büchern eingetragen sind, einschließlich aller
  • Arten von Alpenveilchen, Orchideen und Schneeglöckchen;
  • frisches Gemüse, Beeren, Pflanzen, Wurzeln und Knollen;
  • Frisches Obst;
  • Gift pflanzlichen und tierischen Ursprungs;
  • Honig, Pollen, Wachs, Honigwaben;
  • Weine ausländischen Ursprungs, die nicht die gesetzlich vorgesehenen Markenbedingungen erfüllen, nämlich saure, umgeschlagene und faulige Weine sowie als Tischweine ungeeignete Weine;
  • Artikel für das Opium- und das Haschischrauchen;
  • radioaktive Stoffe, Giftstoffe und psychotrope Stoffe;
  • Betäubungsmittel;
  • Sera, chemische Präparate für die Behandlung von Tieren;
  • Mit Vitaminen angereicherte Medikamente und Präparate;
  • Impfstoffe, stimulierende Diagnostika, (bakteriologische) Kulturen, parasitäre Oxide und Toxine;
  • Entflammbare oder gefährlich geltende Stoffe;
  • Pulver;
  • Explosivstoffe, Sprengzünder, Quecksilberfulminatkapseln;
  • Raketen, Feuerwerke, Leuchtraketen und Streichhölzer;
  • entflammbare Stoffe; lichtempfindliche und nicht entwickelte Foto- oder Filmprodukte;
  • für menschliches Leben, Tiere und Vögel gefährliche chemische Stoffe, die zur Bekämpfung von Mikroben, Krankheiten und Pflanzen bestimmt sind;
  • Zeitungen im Zusammenhang mit dem „Schneeball“-System oder sonstigen ähnlichen Verfahren;
  • Presseerzeugnisse, handgeschriebenes und audiovisuelles Material, verschiedene Dokumente usw., die Auskünfte enthalten, welche der staatlichen Sicherheit, der gesellschaftlichen Ordnung, der Moral der Bevölkerung, den Eigentumsrechten einschließlich des geistigen
  • Eigentum und sonstigen Interessen die natürlichee und juristische Personen schaden können;
  • Devisen der Russischen Föderation, Schecks und sonstige Devisen der Außenhandelsbank und der Bank für Außenwirtschaftsangelegenheiten der Russischen Föderation; Inhaberpapiere, Staatsschuldverschreibungen und Lottoscheine der Russischen Föderation; imitierte Glasperlen, die Bleisalz enthalten; Sende- und Sende-Empfangs-Einrichtungen mit beliebiger Leistung.
  • Farbkopierer, nicht entwickelte und lichtempfindliche Produkte;
  • Feuerwaffen jeglicher Art und Munition, blanke Waffen jeglicher Art.
  • Explosive, leichtentzündliche oder sonstige gefährliche Stoffe, einschließlich Schießpulver, Sprengstoffen, Raketen, Feuerwerkskörpern und Leuchtraketen, Streichhölzern usw. sind in Postsendungen verboten.

Der Versand folgender Gegenstände an Privatpersonen mit Wohnsitz in der Russischen Föderation ist verboten:

  • Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe; Gifte und toxische Substanzen, obszöne oder unsittliche Gegenstände;
  • Bargeld der Russischen Föderation.

Paketversand von bedingt zur Einfuhr (oder im Durchgang) zugelassenen Gegenständen sowie die Bedingungen für die Zulassung zur Einfuhr oder den Durchgang:

  • Bienen, Blutegel, Seidenraupen, Parasiten und Insektenvertilger:
  • Die Einfuhr von für die Forschung bestimmten Bienen, Blutegeln, Seidenraupen, Parasiten und Insektenvertilgern ist amtlich anerkannten Institutionen gestattet.
  • Bienen enthaltende Postsendungen müssen einer tierärztlichen Kontrolle unterzogen werden und Seidenraupen enthaltende Postsendungen unterliegen einer Kontrolle des Quarantänedienstes. Gemäß der Entscheidung der Kontrolldienste werden die
  • Postsendungen entweder den Empfängern ausgehändigt oder den Absendern zurückgesandt oder aber vernichtet.
  • Tierische Nahrungsmittel und Nahrungsmittel tierischen Ursprungs:
  • Die Einfuhr von rohen Produkten tierischen Ursprungs, Hausmacherwürsten, Molkerei-, Fisch- Eier- und Honigprodukten unterliegt einer Genehmigung des staatlichen Ausschusses für den Umweltschutz der Russischen Föderation.
  • Samen, Pflanzen und sonstige Pflanzenprodukte unter Quarantänekontrolle:
    Die Einfuhr von Samen, Pflanzen und sonstigen pflanzlichen Produkten ist Organisationen und Institutionen für die wissenschaftliche Forschung mit einer Quarantänegenehmigung des staatlichen Ausschusses für den Umweltschutz der Russischen Föderation gestattet.

Paketversand von  Getränken, alkoholischen Flüssigkeiten:

  • In einem Postpaket dürfen nicht mehr als 0,8 Liter hochprozentiger alkoholischer Getränke (über 22%) und nicht mehr als 1,5 Liter Wein versandt werden, wobei die Kosten 100 US-Dollar nicht überschreiten dürfen.

Paketversand von Tabakwaren:

  • In einem Postpaket dürfen nicht mehr als 200 Zigaretten versandt werden, wobei die Kosten 100 US-Dollar nicht überschreiten dürfen.

Paketversand von Betäubungsmittel:

  • Die Einfuhr von Narkosemitteln und psychotropen Stoffen ist nur mit einer Genehmigung des ständigen Ausschusses beim Ministerium für öffentliche Gesundheit des Russischen Föderation zulässig.
  • Pharmazeutische Produkte:
  • Biochemische Präparate sind mit einer Genehmigung der staatlichen Kontrollstelle für Pflanzenquarantäne beim Landwirtschafts- und Ernährungsministerium der Russischen Föderation zulässig.
  • Medikamente und mit Vitaminen angereicherte Präparate sind mit einer Genehmigung des Ministeriums für öffentliche Gesundheit der Russischen Föderation zulässig; ausgenommen davon sind Medikamente, die das Ministerium für öffentliche Gesundheit der Russischen Föderation genehmigt hat.
  • Chemische Streichhölzer:
  • Streichhölzer sind in Postsendungen verboten und dürfen nicht in die Russische Föderation importiert werden.
  • Bücher, Broschüren, Zeitungen und Druckwerke:
  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und sonstige Druckwerke sind vorbehaltlos zulässig, wenn sie nicht Artikel und Nachdrucke vulgärer und erotischer Natur aufweisen, die der Politik, der Wirtschaft und den Menschenrechten schaden können.
  • Die Einfuhr ausländischer Devisen, Formulare und Garantiekarten für Formulare des „Eurocheque“-Systems ist in Wertbriefen zulässig.

Sonstiges:
Was beim Paketversand in die Russische Föderation beachtet werden muss:

  • Die Anschrift auf Paket und Paketkarte muss mit lateinischen Buchstaben geschrieben sein. Außerdem ist eine nähere Bezeichnung des Bestimmungsorts (z. B. Gebiet, Kreis usw.) erforderlich.
  • Postsendungen, die Gegenstände enthalten, welche nicht in der „Liste der verbotenen Gegenstände“ aufgeführt sind, sind im Rahmen der angegebenen Normen zollfrei, wenn die Gesamtkosten für die Gegenstände in einer einzigen Sendung auf der Grundlage der Einzelhandelspreise der Russischen Föderation 200 € nicht überschreiten.

Unter nicht für den persönlichen Bedarf des Empfängers bestimmten Postsendungen werden Sendungen verstanden, die den Charakter eines systematisch organisierten Massenversands haben, auch wenn sie unterschiedliche Adressen aufweisen und wenn die vorgeschriebene Grenze für die Artikel bei jeder einzelnen Sendung getrennt beachtet wird. Derartige Postsendungen werden in das Ursprungsland zurückgesandt.
Es ist untersagt, in die Russische Föderation Postsendungen einzuführen, die von Handelsgesellschaften und Häusern stammen und die für Privatpersonen bestimmt sind, welche ständig auf dem Gebiet der Russischen Föderation ansässig sind; davon  ausgenommen sind

  • Erbschaften sowie Gegenstände, die zu Reparatur- oder Ersatzzwecken zur Einfuhr zugelassen sind. Oben genannte Postsendungen sind nicht den Empfängern auszuliefern und werden in das Ursprungsland zurückgesandt.

Internationaler Paketversand

Internationale Postsendungen, die in einer oder mehreren Sendungen von einem Absender (natürliche oder juristische Person)versandt werden und die an verschiedene Einzelpersonen innerhalb des Landes adressiert sind und die Waren enthalten, die über einen Versandhandels-Service erworben wurden, werden wie gewöhnliche Paketsendungen betrachtet. Die Abfertigung solcher Sendungen erfolgt durch den Zoll in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen für internationale Paketversand.

Nachlassgüter aus dem Ausland sind in der Russischen Föderation mit Bescheinigung zugelassen und zollfrei, die von Konsulaten der Russischen Föderation im Ausland ausgestellt werden und die den Anspruch auf den Nachlass sowie die Zusammensetzung des Nachlasses betreffen.

  • Gegenstände oder deren Teile, die zu Reparatur- oder Ersatzzwecken in die Russische Föderation eingeführt werden, sind zollfrei zulässig, wenn in die Postsendung eine schriftliche Erklärung des Absenders eingelegt wurde.
  • Postsendungen, die an die Adresse von staatlichen Institutionen und
  • Genossenschaftsverbänden versandt werden, und zwar unabhängig von der Art des Eigentums, und die Artikel mit Handelswert enthalten, sind mit einer Einfuhrgenehmigung des Ministeriums für Außenwirtschaftsbeziehungen und für Handel der Russischen Föderation zulässig.
  • Artikel, deren Einfuhr in die Russische Föderation untersagt ist und die auf der Zollinhaltserklärung CN 23 falsch oder gar nicht angegeben sind, werden beschlagnahmt.
  • Zur Einfuhr in die Russische Föderation zugelassene Artikel, die in eine Postsendung eingelegt worden und nicht auf der Zollinhaltserklärung CN 23 angegeben sind, werden mit Zöllen belegt.


Falls verbotene Gegenstände in Postsendungen eingeführt werden, werden folgende Maßnahmen getroffen:

  • Beschlagnahme nur bei verbotenen Gegenständen, wobei die übrigen Gegenstände dem Empfänger ausgehändigt werden;
  • Rücksendung der Sendung ins Ursprungsland oder
  • Beschlagnahme der gesamten Sendung.
  • Alle Artikel, deren Einfuhr in die Russische Föderation untersagt ist, dürfen auch nicht im Durchgang durch das Gebiet der Russischen Föderation befördert werden.
  • Zahlungsmittel der Russischen Föderation, Schecks der Außenhandelsbank und der Bank für Außenwirtschaftsgeschäfte der Russischen Föderation,
  • Obligationen, Staatsanleihen der Russischen Föderation und Lotteriescheine der Russischen Föderation dürfen nur mit einer Genehmigung der Zentralbank der Russischen Föderation und ausschließlich in Wertsendungen versandt
    werden.

Begleitpapiere beim Paketversand

Zollinhaltserklärung(en):

  • a) Pakete:
  • 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder russischer Sprache.
  • b) Briefe mit Wareninhalt und Päckchen:
  • - Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer, französischer oder russischer Sprache

Ursprungszeugnis(se):

Von ausländischen Behörden oder öffentlichen Organisationen (Handelskammern) ausgestellte Papiere müssen von Konsuln der Russischen Föderation gegengezeichnet werden.

Einfuhrbewilligung(en) beim Paketversand:

  • Für bestimmte Waren erforderlich.
 

Flugtickets

FLUGTICKETS

KURORTEN

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